„Der Übersetzungsvorgang hat mit dem Austausch von Wörtern so wenig zu tun wie das Schachspiel mit dem Verrücken von Schachfiguren“

- Hans G. Hönig

Übersetzungen

                         


Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung!

Als Übersetzerin höre ich immer wieder diese Bemerkung: „Du bist Übersetzerin? Ach, dann kannst du doch sicher 2 Sprachen fließend!“

So einfach ist es jedoch nicht: Selbstverständlich muss jeder Übersetzer mindestens eine Fremdsprache hervorragend beherrschen, um seine Übersetzungsdienste anzubieten; mindestens genauso wichtig ist allerdings auch, dass er seine Muttersprache gut beherrscht und sich mit all ihren Feinheiten auskennt. Zwei- oder sogar Dreisprachigkeit ist sicherlich nicht ausreichend, um eine Karriere als professioneller Übersetzer zu starten.

Zu den Kompetenzen eines professionellen Übersetzers gehören neben den fremd- und muttersprachlichen Kenntnissen auch kulturelle, fachspezifische, kommunikative und übersetzungstheoretische Kenntnisse. Beim Übersetzen geht es nicht nur um die Übersetzung von Worten, sondern insbesondere auch um Fachbegriffe, Zusammenhänge, Feinheiten, Erfahrung und Know-how. Französisch ist bekannterweise nicht einfach und nur ein Sprachexperte besitzt das richtige Feingefühl, um wirklich gekonnt mit dieser Sprache umzugehen.

Bei mir sind Sie für die Übersetzungen DE-FR an der richtigen Adresse, denn kleine Fehler und Unachtsamkeiten beim Übersetzen können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Manchmal genügt schon ein Zahlendreher oder ein falsch verstandener inhaltlicher Bezug, um einen Sachverhalt komplett zu verfälschen.

Daher lege ich großen Wert auf die Qualität meiner Arbeit. Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer und achte auf eine ständige fachliche und sprachliche Weiterbildung.


Mein Angebot umfasst

Fachübersetzungen

Ich biete detailgenaues Übersetzen mit höchsten sprachlichen Anforderungen innerhalb der Fachbereiche Betriebswirtschaft, Recht und Anlagenbau insbesondere Gebäudetechnik.

Beglaubigte Übersetzungen 

Übersetzungen für Ämter und Behörden sowie zur Einreichung bei Gericht müssen häufig beglaubigt werden. Hierzu sind nur
ermächtigte, beeidigte (wahlweise vereidigte) und/oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer befugt. Ich verfüge seit 2008 über die Beeidigung durch das Landgericht Heilbronn und kann somit Übersetzungen FR-DE-FR beglaubigen.

Sollen Dokumente im Ausland verwendet werden, so bedarf es möglicherweise zusätzlich zur Beglaubigung der Übersetzung einer Legalisation oder Apostille. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter Beglaubigung / Legalisation /  Apostille / Beschaffung von Urkunden.

Expressübersetzungen

Sie benötigen eine Übersetzung, die innerhalb eines besonders engen zeitlichen Rahmen angefertigt und geliefert werden muss. Sprechen Sie mich direkt darauf an.